Aus aktuellen Anlass: wir entfernen keine Wespennester, keine Wildbienenvölker, etc.
Dies Entfernung bzw. Tötung von Wespen und Wildbienen ist mir als Imker nach § 39 BNatSchG nicht gestattet. Hierfür werden empfindliche Geldstrafen bis 65.000 Euro verhängt. Aus diesem Grunde bitten wir höflich von solchen Anfragen bei uns abzusehen. Sie können sich dazu bei Schädlingsbekämpfern oder Kammerjägern beraten lassen. Die Feuerwehr ist hierzu ebenfalls NICHT zu rufen und auch NICHT der richtige Ansprechpartner.